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Klage zulässig, aber unbegründet

Im Prozess am Verwaltungsgericht Koblenz ging es nicht nur um den Lückenschluss des Lahntal-Radwegs und die vorliegende Planfeststellung, sondern auch darum, ob die Klage dagegen überhaupt zulässig ist. Denn ursprünglich hatte der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) gegen die Planfeststellung zum Lahntal-Radweg geklagt, dann aber formal einen Rückzieher gemacht.

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Der Verein „Pollichia – Verein für Naturforschung“ sprang ein – vor Gericht von Michael Albrecht aus Diez vertreten, der Mitglied bei Pollichia und gleichzeitig auch Kreisgruppenvorsitzender des BUND Rhein-Lahn ist. Im Verwaltungsverfahren hat Pollichia keine grundsätzlichen Einwände gegen die Planung erhoben, im Klageverfahren sich dann die Einwände anderer Naturschutzverbände aus dem Verwaltungsverfahren zu eigen gemacht, schreibt das Gericht.

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