Debatte Kirche hält sich bei Asyl oft nicht an vereinbarte Verfahren, bemängelt aber zu hohe Ansprüche des BAMF
Kirchenasyl: Wird den Helfern zu viel abverlangt?
Auch aus dem Kirchenasyl dürfen Menschen abgeschoben werden, das hat das zuletzt das OLG München entschieden. Das rheinland-pfälzische Integrationsministerium hat dies in einem Fall aus dem Hunsrück nun dennoch per Weisung unterbunden. Foto: dpa
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Rheinland-Pfalz. Beim Thema Kirchenasyl knirscht es gewaltig zwischen Kirchengemeinden und Flüchtlingsbundesamt. Kernpunkt des Streits ist, dass laut Behörde die Gemeinden zu oft einen wesentlichen Punkt des vereinbarten Verfahrens missachten.

Lesezeit 3 Minuten
Zwischen Anfang 2017 und Ende Juni 2018 sei in gut 50 Prozent der Fälle nicht wie erforderlich ein Härtefall-Dossier eingereicht worden, bemängelt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Insgesamt seien in dieser Zeit Kirchenasylmeldungen für 3481 Menschen eingegangen.

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