Keine Erstattung der Mannschaftsmeldegelder

Der Abbruch der Saison im Tischtennis-Verband Rheinland/Rheinhessen (RTTVR) zieht keine Erstattung der Mannschaftsmeldegelder nach sich. „Wir haben Verständnis dafür, dass diese Frage in den Vereinen aufkommt“, heißt es vonseiten des Verbands. Fakt sei jedoch, dass der RTTVR als eingetragener Verein (e.V.) bereits gezahlte Beiträge weder komplett noch in Teilen zurückerstatten könne, weil er dadurch den Verlust seiner Gemeinnützigkeit riskieren würde.

Anzeige
Ob und wie eine Entlastung der Vereine dennoch möglich ist, werde derzeit in den zuständigen Gremien geprüft. hun