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Rheinland-Pfalz

IS-Rückkehrerin will jetzt alles gestehen: Aus Idar-Oberstein ausgereiste Lisa R. hofft auf neues Leben

Von Ursula Samary
In Handschellen wird Lisa R. in den Prozess vor dem Oberlandesgericht geführt. Die Anwälte kündigen ein volles Geständnis zur IS-Beteiligung an und hoffen, dass mit dem Urteil der Haftbefehl aufhoben wird. In der U-Haft darf sie ihre drei Kinder nur selten sehen.   Foto: dpa
In Handschellen wird Lisa R. in den Prozess vor dem Oberlandesgericht geführt. Die Anwälte kündigen ein volles Geständnis zur IS-Beteiligung an und hoffen, dass mit dem Urteil der Haftbefehl aufhoben wird. In der U-Haft darf sie ihre drei Kinder nur selten sehen. Foto: dpa

Was treibt eine junge Deutsche dazu, sich der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) unterzuordnen und für den Terrorstaat Propaganda zu machen? Die Rückkehrerin Lisa R. (29) will dies in ihrer Koblenzer Gefängniszelle auf 120 Seiten aufschreiben und am 13. November dem Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz vorlesen. Die junge Frau war im September 2014 von Idar-Oberstein aus mit ihrem Ehemann, einem Deutsch-Somalier, den sie nach islamischem Recht geheiratet hatte, sowie zwei seiner Schwestern – eine war damals erst 15 – über die Türkei nach Syrien ausgereist.

Lesezeit: 3 Minuten
Lisa R. ist eine gut aussehende junge Frau. Ihre das Gesicht verdeckende Kapuze nimmt sie ab, als die Fotografen das Gericht verlassen. Ihre Maske legt sie nicht ab. Die Verteidiger kündigen an, dass die wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung angeklagte Mutter von drei Kindern „sich ...
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Streit über Kopftuch und Gebetsrock im Koblenzer Gefängnis

Die Anwälte der angeklagten IS-Rückkehrerin haben sich darüber empört, dass Lisa R. in der Koblenzer Untersuchungshaft kein Kopftuch tragen darf und auch keinen Gebetsrock erhält. In anderen deutschen Gefängnissen werde dies wegen der Religionsfreiheit in Deutschland gewährt. Wie das Justizministerium auf Anfrage erklärt, hat das Oberlandesgericht (OLG) in einem Beschluss das Tragen von Kopftüchern mit einem Maß von 1,50 mal 0,50 Meter wegen Sicherheitsbedenken abgelehnt. Grund: Solche Tücher könnten „eine abstrakt-generelle Gefahr darstellen, indem sie schnell und ohne Weiteres zu einem Würge- oder Fesselwerkzeug umfunktioniert werden könnten“.

Zum bodenlangen Gebetsrock hat das OLG festgelegt, dass er Lisa R. nur zum Gebet „in den Haftraum gegeben wird und sie den Rock anschließend wieder abzugeben hat“. Es bestünden durchgreifende Sicherheitsbedenken, ihr den Rock dauerhaft zu überlassen. Lisa R. sei mitgeteilt worden, dass sie sich zu Gebetszeiten melden muss, um den Rock zu erhalten. Dieses Angebot habe sie aber bisher nicht genutzt.

Den Grund nennt sie gegenüber dem Senat auf Nachfrage: Nach der Vorgabe der Gefängnisleitung dürfe sie den Rock nur tragen, wenn sie auch dazu private Kleidung trage, die sie alle 14 Tage extern waschen lasse. Dies aber könne sie nicht sicherstellen. „Deshalb läuft der OLG-Beschluss ins Leere“, sagt ihr Anwalt. Dagegen wehren wolle sich die Frau aber nicht. us