Streit über Kopftuch und Gebetsrock im Koblenzer Gefängnis
Die Anwälte der angeklagten IS-Rückkehrerin haben sich darüber empört, dass Lisa R. in der Koblenzer Untersuchungshaft kein Kopftuch tragen darf und auch keinen Gebetsrock erhält. In anderen deutschen Gefängnissen werde dies wegen der Religionsfreiheit in Deutschland gewährt. Wie das Justizministerium auf Anfrage erklärt, hat das Oberlandesgericht (OLG) in einem Beschluss das Tragen von Kopftüchern mit einem Maß von 1,50 mal 0,50 Meter wegen Sicherheitsbedenken abgelehnt. Grund: Solche Tücher könnten „eine abstrakt-generelle Gefahr darstellen, indem sie schnell und ohne Weiteres zu einem Würge- oder Fesselwerkzeug umfunktioniert werden könnten“.
Zum bodenlangen Gebetsrock hat das OLG festgelegt, dass er Lisa R. nur zum Gebet „in den Haftraum gegeben wird und sie den Rock anschließend wieder abzugeben hat“. Es bestünden durchgreifende Sicherheitsbedenken, ihr den Rock dauerhaft zu überlassen. Lisa R. sei mitgeteilt worden, dass sie sich zu Gebetszeiten melden muss, um den Rock zu erhalten. Dieses Angebot habe sie aber bisher nicht genutzt.
Den Grund nennt sie gegenüber dem Senat auf Nachfrage: Nach der Vorgabe der Gefängnisleitung dürfe sie den Rock nur tragen, wenn sie auch dazu private Kleidung trage, die sie alle 14 Tage extern waschen lasse. Dies aber könne sie nicht sicherstellen. „Deshalb läuft der OLG-Beschluss ins Leere“, sagt ihr Anwalt. Dagegen wehren wolle sich die Frau aber nicht. us