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Immer noch Einschränkungen im Interesse des Infektionsschutzes

Auch in der gegenwärtigen Phase der schrittweisen Wiederaufnahme des Dienstbetriebs in den Gerichten bestehen im Interesse des Infektionsschutzes weiterhin Einschränkungen. Soweit kein Eil- oder Ausnahmefall vorliegt, bittet Direktor Michael Mayer die Bürger, vornehmlich schriftlich oder telefonisch mit dem Gericht Kontakt aufzunehmen und für persönliche Vorsprachen konkrete Termine zu vereinbaren. Das gilt auch für das Amtsgericht in Bad Neuenahr-Ahrweiler.

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Direktorin Susanne Dreyer-Mälzer verweist auf die Internetseite www.agaw.jus tiz.rlp.de. „Es wäre hilfreich, wenn sich Bürger vor dem Besuch des Gerichts hier informieren würden, um unnötige Besuche oder Wartezeiten zu verhindern“, meint sie. Auch Mayer verweist auf die Internetseite des Amtsgerichts Sinzig für mehr Informationen unter www.

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