Der Gemeinderat von Hönningen beschloss nach Inkrafttreten der antisemitischen „Nürnberger Gesetze“ in seiner Sitzung am 25. September 1935 laut vorliegendem Protokoll, dass der Zuzug von Juden verboten wird. Außerdem wurde den Juden unter anderem der Erwerb von Grund und Boden, die Errichtung von Neubauten sowie das Bieten bei Verpachtungen und Versteigerungen verboten. Gemeindeaufträge wurden nicht mehr an Bürger vergeben, die ihre Ein- und Verkäufe bei Juden tätigten.
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Am 8. November 1938, in der Pogromnacht, wurden in Hönningen laut den Aufzeichnungen von Guido Job unter anderem die Metzgerei Wolf (Schmiedgasse) sowie die Metzgerei Levy (Hauptstraße) beschädigt. Das Haus der Geschwister Wolf (Neustraße) und die Metzgerei Jakobson (Ecke Neustraße/Bischof-Stradmann-Straße) wurden ebenfalls beschädigt.