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Rheinland-Pfalz

Höfkens Günstlingswirtschaft: Beförderungspraxis im Umweltministerium ist laut OVG „rechtswidrig und marode“

Von Ursula Samary
Umweltministerin Ulrike Höfken (Grüne) gerät in ganz neue Erklärungsnot zum Klima in ihrem Haus: Das Oberverwaltungsgericht wirft ihr vor, Beförderungen in ihrem Ministerium „nach Gutsherrenart“ vergeben zu haben.  Foto: dpa
Umweltministerin Ulrike Höfken (Grüne) gerät in ganz neue Erklärungsnot zum Klima in ihrem Haus: Das Oberverwaltungsgericht wirft ihr vor, Beförderungen in ihrem Ministerium „nach Gutsherrenart“ vergeben zu haben. Foto: dpa

„Marodes Beförderungssystem“, „Beförderung nach Gutsherrenart“, „von Willkür geprägtes System“: Mit solch harschen Worten rügt das höchste Gericht des Landes, genauer der Zweite Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) unter Vorsitz von Präsident Lars Brocker, die Amtsführung von Umweltministerin Ulrike Höfken und ihrem Staatssekretär Thomas Griese (beide Grüne). Ein Beförderungsverfahren, das aus Sicht des OVG grob rechtswidrig ist, muss neu gestartet werden – nicht allein für die Beamtin, die leer ausging.

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