Gericht: Beförderungspraxis im Umweltministerium ist "rechtswidrig und marode" - Beamtin wehrt sich erfolgreich dagegen
Höfkens Günstlingswirtschaft: Beförderungspraxis im Umweltministerium ist laut OVG „rechtswidrig und marode“
Umweltministerin Ulrike Höfken (Grüne) gerät in ganz neue Erklärungsnot zum Klima in ihrem Haus: Das Oberverwaltungsgericht wirft ihr vor, Beförderungen in ihrem Ministerium „nach Gutsherrenart“ vergeben zu haben. Foto: dpa
picture alliance/dpa

Rheinland-Pfalz. „Marodes Beförderungssystem“, „Beförderung nach Gutsherrenart“, „von Willkür geprägtes System“: Mit solch harschen Worten rügt das höchste Gericht des Landes, genauer der Zweite Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) unter Vorsitz von Präsident Lars Brocker, die Amtsführung von Umweltministerin Ulrike Höfken und ihrem Staatssekretär Thomas Griese (beide Grüne). Ein Beförderungsverfahren, das aus Sicht des OVG grob rechtswidrig ist, muss neu gestartet werden – nicht allein für die Beamtin, die leer ausging.

Die Schelte unter dem Aktenzeichen 2 B 10849/20 dürfte ein Paukenschlag für das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF) gewesen sein. Aber sie dürfte zu Beginn der Etatberatungen die gesamte Ampelkoalition aufhorchen lassen. Denn das grün geführte Ressort hat auch mit dem Hinweis, dass man eigentlich mehr Stellen als qualifizierte Bewerber hat, vor dem Beförderungstermin am 18.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region