Hellerwehr vor Rückbau
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Laut Kreisverwaltung ist der Rückbau notwendig, da man als Unterhaltungspflichtige der Gewässer II. Ordnung gesetzlich zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet sei. Die Kosten für die Maßnahme werden vom Land Rheinland-Pfalz im Rahmen der Aktion „Blau Plus“ mit 90 Prozent gefördert. kra