Gebrother mit „Schummel“-Diesel am BGH: Wackelt das VW-Verfahren?

Dieselfahrer Herbert Gilbert aus Gebroth lehnt bis jetzt hartnäckig jeden Vergleich mit dem VW-Konzern ab.  Foto: Christine Jäckel/Archiv
Dieselfahrer Herbert Gilbert aus Gebroth lehnt bis jetzt hartnäckig jeden Vergleich mit dem VW-Konzern ab. Foto: Christine Jäckel/Archiv

5. Mai 2020: Der Gebrother Herbert Gilbert (65) steht, so ist es geplant, gegen VW vor dem sechsten Zivilsenat des Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Gilbert tritt in einem Pilotverfahren an, bei dem es um rund 35.000 Euro Regress für seinen „Schummel-Diesel“ (Sharan 2,0) geht.

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Wenn er an das große Medieninteresse im April 2019 vor dem Verwaltungsgericht Koblenz denke, so Gilbert auf unsere Anfrage am Montag, könne er sich mit Blick auf Corona kaum vorstellen, dass das Verfahren auf BGH-Ebene tatsächlich an diesem Tag stattfinde.

Dazu gestern im BGH nachgefragt, war von der Pressestelle zu erfahren: „Dieser Termin steht.“ Noch. mz