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Für geringe Gebühren

Die Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen stellte in der Sitzung des Stadtrates den Antrag, dass für das Plakatieren von Veranstaltungen von gemeinnützigen Vereinen und Veranstaltern bis Mitte des Jahres 2021 keine Gebühr berechnet wird. Und: Sofern Ausschankgenehmigungsgebühren für Veranstaltungen, die unter den jeweils geltenden Verordnungen genehmigungsfähig sind, zu erheben wären, so sollen auch diese bis zum Jahresende nicht berechnet werden. Aus Sicht der Grünen-Stadtratsfraktion sei es wichtig, den von der Corona-Krise besonders betroffenen Branchen unter die Arme zu greifen, „auch wenn dies für uns als Stadt nur mit begrenzten Mitteln möglich ist. Wir hoffen, mit diesem Paket einen kleinen Beitrag dazu leisten zu können, damit am Ende alle Betriebe, Kulturschaffenden und Vereine die Krise und deren heute teilweise noch unüberschaubaren Auswirkungen besser überstehen werden.“

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Vonseiten der Verwaltung hieß es im Rahmen der Sitzung: Für die Plakatierung berechne man ohnehin die niedrigste Gebühr, die möglich ist. Mit Blick auf die Ausschankgenehmigung wurde erläutert, dass weder eine Ermäßigung noch ein Erlass möglich ist, da es sich hierbei nicht um eine Frage der kommunalen Selbstverwaltung handle. ...