Friedhofsatzung geändert

Bereits während der Ruhezeit abgeräumte Gräber muss die Stadt noch bis zum Ablauf der Ruhezeit pflegen. Um die dadurch entstehenden Kosten zu decken, wird künftig eine Pflegegebühr von 40 Euro jährlich erhoben, die direkt bei Erwerb der Grabstelle zu entrichten ist, beschloss der Stadtrat und änderte die Friedhofssatzung entsprechend.

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