Forstamt weist auf Verhaltensregeln im Wald hin
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- Das Rauchen im Wald ist strengstens verboten. Machen Sie Raucher höflich darauf aufmerksam.
- Das Grillen und Anlegen offener Feuer ist im Wald und in Waldesnähe verboten. Es sollen ausschließlich offizielle Grillplätze – unter Einhaltung der Maßnahmen zum Schutz vor Corona – benutzt werden. Auch dabei ist wegen möglichen Funkenflugs größte Vorsicht geboten. Eine besondere Gefahr geht von flexiblen Einmalgrills aus.
- Es sollen nur ausgewiesene Parkplätze angesteuert und benutzt werden. Trockene Grasflächen können sich schnell durch heiße Katalysatoren unter den Autos entzünden.
- Auch Glasscherben stellen über den wie ein Brennglas wirkenden Lupeneffekt eine erhebliche Brandgefahr dar.
- Alle Zufahrten zu den Wäldern und die Waldwege müssen für die Rettungsfahrzeuge vollständig freigehalten werden.