Förderrichtlinie wird überarbeitet

Die Festbetragsübersicht – Fahrzeuge (FBÜF) ist eine Liste, die regelt, für welches Fahrzeug das Land der Kommune welchen fixen Förderbetrag zur Verfügung stellt, erklärt das rheinland-pfälzische Innenministerium auf Anfrage unserer Zeitung. In der FBÜF ist unter den Förderkriterien vermerkt, wie schwer das jeweilige Fahrzeug sein darf. Sofern es nicht erhebliche Veränderungen bei den Fahrgestell- und Aufbauherstellern oder in der Normung von Feuerwehrfahrzeugen gibt, wird die Liste in der Regel alle zwei Jahre überarbeitet, so das Innenministerium weiter.

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Bei der Überarbeitung werde der Markt für Fahrzeugfahrgestelle und Feuerwehrfahrzeuge gesichtet und die festgestellten Veränderungen würden in der Festbetragsübersicht berücksichtigt. Bei der anstehenden Überarbeitung spiele zum Beispiel auch die Einführung der Abgasnorm EURO VI eine Rolle. Die neue, erforderliche Abgasreinigungstechnik sei schwerer als dies noch bei der Abgasnorm EURO V der Fall gewesen sei.