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Feuerwehren helfen bei Brauchtumspflege

Die Feuerwehren helfen im Westerwaldkreis oft beim Stellen des Kirmesbaumes mit, sei es, dass sie den Bereich absperren, sei es, dass sie den Stamm mit schwerem Gerät aufrichten. „Diese Einsätze zur Pflege des Kulturgutes sind vom Gesetz her gedeckt. Die Feuerwehr darf auch außerhalb der Gefahrenabwehr tätig sein“, betont Kreisfeuerwehrinspekteur Axel Simonis.

Voraussetzung ist allerdings, dass die Verbandsgemeinde als Dienstherr dies genehmigt und die Wehr damit abgeordnet ist. Die Wehrleute sind dann hoheitlich tätig und über die Unfallkasse der VG versichert wie bei einem normalen Einsatz ; entsprechend müssen sie die Unfallverhütungsvorschriften einhalten.

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