Rheinland-Pfalz

Ex-Minister Deubel wieder auf freiem Fuß: Früherer Finanzpolitiker muss nur halbe Haftstrafe verbüßen

Der im Nürburgring-Skandal wegen Untreue und uneidlicher Falschaussage zu einer Haftstrafe verurteilte rheinland-pfälzische Ex-Finanzminister Ingolf Deubel (SPD, 71) ist wieder auf freiem Fuß. Er hat am Dienstagmittag die Justizvollzugsanstalt Rohrbach im rheinhessischen Wöllstein verlassen können, wie die Leitende Regierungsdirektorin Annabel Franzen auf Anfrage bestätigte.

Von Ursula Samary
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Zuvor hatte das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz die Entscheidung des Landgerichts Mainz bestätigt, wonach Deubel auf seinen Antrag hin nach der Verbüßung der Hälfte seiner Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten zu entlassen ist und die restliche Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Staatsanwaltschaft Koblenz war erfolglos gegen den Beschluss des Mainzer Gerichts vorgegangen.

Deubels Anwalt Rüdiger Weidhaas sprach von „Genugtuung“. Damit sei „das strafrechtliche Kapitel jetzt abgeschlossen“. Denn den Antrag auf ein Wiederaufnahmeverfahren des Prozesses hat Deubel zurückgezogen.

Das Landgericht Koblenz hatte den Ex-Politiker aus Bad Kreuznach zuletzt im Januar 2020 wegen Untreue (475.000 Euro) und uneidlicher Falschaussage im Untersuchungsausschuss des Landtags verurteilt. Es bescheinigte ihm auch eine „besondere kriminelle Energie“. Deubel verbüßte seine Strafe seit November 2020. Er kam aber schon Mitte Januar 2021 in den offenen Vollzug und musste also nur noch in seiner Zelle übernachten.

2009 war die von Deubel vorangetriebene Privatfinanzierung des gigantischen und mindestens 330 Millionen Euro teuren Ausbaus am Nürburgring spektakulär gescheitert. Da sich aber kein Investor fand, musste das Land mit Steuergeld dafür aufkommen und Deubel seinen Hut als Minister nehmen.

Das OLG berücksichtigte bei der Entlassung aus der Haft auch, dass Deubel 60 Jahre lang ein straffreies Leben geführt habe. Zudem habe er seine Untreuetaten „nicht eigennützig“ begangen. Das Gericht wog auch die gravierenden beruflichen, wirtschaftlichen und privaten Konsequenzen für Deubel ab.

Der erregte aber auch nach dem Strafurteil immer wieder Aufsehen. Im Februar 2021 erreichte Deubel vor dem Oberverwaltungsgericht, dass ihm trotz seiner Haftstrafe seine Pension von monatlich etwa 6700 Euro plus Beihilfe weiter sicher ist. Die wollte ihm das Land streichen. Ursula Samary

Archivierter Artikel vom 18.01.2022, 20:04 Uhr