Das Umweltministerium verfährt beim Schutz der Streuobstwiesen nach dem Prinzip: Schutz durch Nutzung. Die Anforderungen an die Bewirtschaftung entsprechen der ökologischen Wirtschaftsweise. Daher werden die Neuanlage und die Pflege aus EU-Mitteln gefördert.
Das „EULLa“-Vertragsnaturschutzprogramm zahlt zum Beispiel einmalig 50 Euro pro neu gepflanztem Baum sowie für die Pflege 6,50 Euro pro Jahr (maximal 360 Euro). Auch Altbestände werden gefördert mit einer Pflegeprämie von 5 Euro pro Baum im Jahr (maximal 300 Euro).