„Es ist Pflicht, dass sich Rückkehrer aus Risikogebieten beim Gesundheitsamt melden, unabhängig davon, ob sie ein negatives Testergebnis vorlegen können.“

Dezernentin Sandra Zilles von der Kreisverwaltung betont die Vorschrift für Rückkehrer aus Risikogebieten, sich nach ihrer Rückkehr beim Gesundheitsamt zu melden.

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