Es drohen Bußgelder

Zu den zusätzlichen Regeln für Felder- und Weinbergsfahrten im Rahmen der Brauchtumspflege gehört unter anderem, dass Winzer und Landwirte die beabsichtigte Streckenführung vorab bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde anmelden und mit dem Baulastträger sowie der Polizei prüfen müssen, ob das Befahren auch gefahrlos möglich ist. Die Ortsgemeinde kann festlegen, dass jede Fahrt vor der Durchführung jeweils einzeln anzuzeigen ist. Nur Landwirte und Winzer, die Felder oder Weinberge bewirtschaften, dürfen die Fahrten durchführen – und zwar ausschließlich mit Fahrzeugen aus ihrem eigenen Fuhrpark.

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Die Betriebe dürfen für die Fahrten allenfalls eine Aufwandsentschädigung für Fahrer und für durch die Fahrt entstehende Betriebskosten erheben. Der Erlass sieht zudem vor, dass ein Fahrtenbuch zu führen ist. Bei Zuwiderhandlungen droht ein Bußgeld von bis zu 2000 Euro.