Erstattung maximal 150 000 Euro für drei Monate

Für kleine und mittelständische Unternehmen stellt der Bund 25 Milliarden Euro bereit.

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Einen Antrag können Unternehmen stellen, deren Umsätze in Folge der Corona-Krise im April und Mai um mindestens 60 Prozent unter den Ergebnissen der Vergleichsmonate im Jahr 2019 lagen. Außerdem müssen sie für die Monate Juni bis August mit einem Rückgang des Umsatzes rechnen, der mindestens 50 Prozent gegenüber den Monaten Juni bis August 2019 beträgt. Bei Unternehmen, die nach April 2019 gegründet wurden, gelten der November und der Dezember 2019 als Vergleichsmonate.

Der Bund erstattet bis zur Hälfte der fixen Betriebskosten. Der maximale Erstattungsbeitrag darf 150.000 Euro für drei Monate nicht überschreiten. Die Beträge sind nach Anzahl der Mitarbeiter gestaffelt. Anträge können bis 31. August gestellt werden.