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Erklärungen zu „2G+“ und der Warnampel

Das „2G+“-System hat drei Faktoren im Auge: Die Inzidenz der Neuinfektionen, die Hospitalisierungsquote und die Belegung der Intensivbetten mit Covid-19-Patienten.

Heißt für die Gastrobranche nach Auskunft der Kreisverwaltung: In Warnstufe 1 dürfen gleichzeitig maximal 25 getestete Ungeimpfte in den Innenbereich, in Warnstufe 2 maximal zehn, in Warnstufe 3 maximal fünf. Im Außenbereich entfällt die Testpflicht indes.

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