Das „2G+“-System hat drei Faktoren im Auge: Die Inzidenz der Neuinfektionen, die Hospitalisierungsquote und die Belegung der Intensivbetten mit Covid-19-Patienten.
Heißt für die Gastrobranche nach Auskunft der Kreisverwaltung: In Warnstufe 1 dürfen gleichzeitig maximal 25 getestete Ungeimpfte in den Innenbereich, in Warnstufe 2 maximal zehn, in Warnstufe 3 maximal fünf. Im Außenbereich entfällt die Testpflicht indes.