Ergänzender CDU-Antrag zum „Gemeinwohl“ fällt durch
Keine positive Zustimmung erfuhr im Rahmen der Debatte zum neuen Straßengesetz ein ergänzender Antrag der CDU-Fraktion. Dieser sah vor, dass von Abstufungen „aus Gründen des Gemeinwohls“ abgesehen werden kann – dazu gehören beispielsweise ÖPNV-Anbindungen, Belange der Verkehrssicherheit oder auch des Rettungswesens oder auch der Erhalt des Netzzussammenhangs. Die CDU war damit auch dem inhaltlichen Ansinnen kommunaler Spitzenverbände gefolgt.
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Verschiedene Gemeinden im Land und auch im Kreis befürchten schließlich, dass sie durch drohende Abstufungen nicht nur räumlich abgehängt, sondern auch vor schwer lösbare Probleme gestellt werden. Insbesondere der Erhalt der Beförderung von Kindergartenkindern und Schülern war vor diesem Hintergrund diskutiert worden.