RZ-Redakteur Hilko Röttgers zu den Mayener Poller-Plänen
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Wer mit dem Auto in eine Fußgängerzone fährt, hat entweder ein berechtigtes Anliegen – als Lieferant oder Anlieger zum Beispiel –, oder er hat dort schlicht nichts zu suchen. Es heißt ja nicht ohne Grund Fußgängerzone. Die Irrfahrer mit Hightechpollern für mindestens 120.