Extra„Eine derartige Verhaltensweise ist mit der sicherheitsrelevanten Verantwortung eines Triebfahrzeugführers nicht zu vereinbaren.“17.05.2021, 13:28 UhrAktualisiert am 19. August 2025 14:16 Uhr So das OVG Münster zu dem Umstand, dass der Zugführer ein Video-Selfie aufnahm, während der Gefahrzug mit 95 Stundenkilometern unterwegs war. Artikel teilen Artikel teilen Ressort und Schlagwörter