„Eine derartige Verhaltensweise ist mit der sicherheitsrelevanten Verantwortung eines Triebfahrzeugführers nicht zu vereinbaren.“ 17. Mai 2021, 13:28 Uhr So das OVG Münster zu dem Umstand, dass der Zugführer ein Video-Selfie aufnahm, während der Gefahrzug mit 95 Stundenkilometern unterwegs war. Anzeige