Ehren- und Staatsehrenpreise beziehen sich nicht auf einen bestimmten Wein oder Sekt, sondern auf die durchgehend hohe Qualität eines Erzeugers. Sie sind eine Auszeichnung des Betriebes.
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Staatsehrenpreise stiftet das Land Rheinland-Pfalz. Ihre Anzahl richtet sich nach der Zahl der in den Regionen Rheinhessen, Pfalz und Rheinland-Nassau im Jahresverlauf vergebenen Auszeichnungen der Landesprämierung, also den Kammerpreismünzen in Gold, Silber und Bronze.