Doppelte Staatsbürgerschaft

Die doppelte Staatsbürgerschaft, also der Doppelpass, ist für alle EU-Ausländer und die Schweizer erlaubt. Für Zuwanderer anderer Staaten gilt dieser Status nur in Ausnahmefällen. Eine solche Ausnahmeregelung greift etwa, wenn der betroffene Staat seine Bürger generell nicht aus der Staatsbürgerschaft entlässt.

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Kinder, die einen deutschen und einen ausländischen Elternteil haben, erhalten per Geburt beide Staatsangehörigkeiten. Das gilt nach dem Geburtsortprinzip auch für Kinder ausländischer Eltern, bei denen ein Elternteil mindestens acht Jahre in Deutschland lebt und einen unbefristeten Aufenthaltstitel besitzt. db