„Dieser Weg ist bei anonymer Beschuldigung nicht möglich.“

Bistumssprecherin Judith Rupp erklärt, dass bei anonymen Missbrauchsvorwürfen keine rechtlichen Schritte gegen mögliche Täter eingeleitet werden können. Die Staatsanwaltschaft kann nur ermitteln, wenn auch jemand bereit ist, die Vorwürfe zu bezeugen.

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