Diese Aufgaben hat das Jobcenter
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Die Zuständigkeit des Jobcenters für Arbeitssuchende beginnt, wenn der Bezug von Arbeitslosengeld I endet, in der Regel nach einem Jahr. Zuvor ist die Agentur für Arbeit zuständig.
Die Zuständigkeit des Jobcenters für Arbeitssuchende beginnt, wenn der Bezug von Arbeitslosengeld I endet, in der Regel nach einem Jahr. Zuvor ist die Agentur für Arbeit zuständig.
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