Die Wied ist kein ausgewiesenes Badegewässer
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Anzumerken sei zudem, dass etwa auch Abläufe von Kläranlagen entsprechend der Genehmigungen in die Wied eingeleitet werden. Grundsätzlich ist die Wied aber kein ausgewiesenes Badegewässer und unterliegt somit auch nicht der Untersuchung und Einschätzung durch das Gesundheitsamt. Eyl-Müller empfiehlt deshalb, wenn man sich abkühlen oder schwimmen will, in ein Freibad oder ein Hallenbad zu gehen und die Wied dagegen zu meiden.