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Die Stufen eines Ehenichtigkeitsverfahrens

Das Bischöfliche Offizialat des Bistum Limburgs befindet sich am Roßmarkt 21.
Das Bischöfliche Offizialat des Bistum Limburgs befindet sich am Roßmarkt 21. Foto: Angela Baumeier

Die katholische Kirche weiß sich dem Wort Jesu verpflichtet: „Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen“ (Mt 19,6). Sie betrachtet grundsätzlich jede gültig geschlossene Ehe als unauflöslich, nicht nur die Ehe zwischen Christen. Eine zivile Ehescheidung kann das zwischen den Ehepartnern entstandene Eheband nicht lösen. Es bleibt bis zum Tod eines der Ehegatten bestehen.

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Dessen ungeachtet wollen viele Geschiedene zu Lebzeiten des bisherigen Partners eine neue Ehe eingehen. Nicht selten wollen sie katholisch-kirchlich heiraten. Das ist aber nur möglich, wenn die erste Ehe kirchlich für ungültig (nichtig) erklärt worden ist. Dafür zuständig ist das Offizialat. Ein Ehenichtigkeitsverfahren beinhaltet mehrere Schritte. 1 In den meisten Fällen ...