Die Silvesternacht: Das sind die Regeln

Auf großen Plätzen und Straßen in Rheinland-Pfalz ist Feuerwerk in diesem Jahr komplett verboten. Auch öffentlich veranstaltetes Feuerwerk zum Jahreswechsel ist untersagt. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro rechnen.

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Für Böller gelten dieselben Regeln wie für Feuerwerke. Jeder Verkauf oder Erwerb von pyrotechnischen Gegenständen und Feuerwerk ist verboten. Außerdem gilt ein Böllerverbot auf publikumsträchtigen Plätzen. Auch in diesem Fall greift das Bußgeld von 500 Euro bei Missachtung. Alkohol trinken in der Öffentlichkeit ist seit 16. Dezember verboten. Mit Familie, Bekannten oder Nachbarn vor der Haustür auf das neue Jahr anstoßen darf man also nicht.