Die „Rote Karte“ des Nationalparkamts

Die „Rote Karte“, die das Nationalparkamt seit einigen Wochen Bikern aushändigt, die auf verbotenen Wegen unterwegs sind, hat folgenden Inhalt: „Sehr geehrte Besucher des Nationalparks, der Nationalpark Hunsrück-Hochwald steht für sanften Tourismus. Daher sind insbesondere durchs Gelände führende Mountainbiketouren und das Befahren von gesperrten Wegen strengstens verboten. Das Radfahren ist im Nationalpark auf ausgewiesen Radwegen, Straßen und Wegen erlaubt.

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Wir freuen uns, wenn Sie auf diesen Wegen die Schönheiten des Nationalparks erleben. Maschinenwege, Rückeschneisen, Gliederungslinien der Betriebsplanung sowie Fußwege und Fußpfade sind keine Waldwege und dürfen laut rheinland-pfälzischem Landeswaldgesetz nicht befahren werden. Wir bitten Sie, künftig diese Regeln zu beachten. Im vorliegenden Fall sehen wir von einer weiteren Verfolgung ab, werden jedoch im Wiederholungsfall ein Bußgeldverfahren einleiten. Wir bitten um Ihr Verständnis.“