Die „Rote Karte“ des Nationalparkamts
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Wir freuen uns, wenn Sie auf diesen Wegen die Schönheiten des Nationalparks erleben. Maschinenwege, Rückeschneisen, Gliederungslinien der Betriebsplanung sowie Fußwege und Fußpfade sind keine Waldwege und dürfen laut rheinland-pfälzischem Landeswaldgesetz nicht befahren werden. Wir bitten Sie, künftig diese Regeln zu beachten. Im vorliegenden Fall sehen wir von einer weiteren Verfolgung ab, werden jedoch im Wiederholungsfall ein Bußgeldverfahren einleiten. Wir bitten um Ihr Verständnis.“