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Die Reihenfolge bei der Corona-Impfung

Das Bundesgesundheitsministerium hat nach der Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes im November im Bundestag in einer Verordnung die Reihenfolge für die Schutzimpfung gegen das Coronavirus festgelegt. Geregelt wird dies in einer Prioritätenliste mit drei Gruppen.

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In der ersten Gruppe (höchste Priorität) sind alle über 80-jährigen Bürger sowie alle Personen, die in stationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder dort beschäftigt sind. Auch Pflegekräfte von ambulanten Pflegediensten gehören in diese Gruppe.

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