Archivierter Artikel vom 12.11.2018, 16:52 Uhr
Die Paragrafen in Kürze
Raub schließt nach § 249 „Gewalt gegen eine Person“ oder „Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben“ ein. Beim Tatbestand des Raubes ist eine Haftstrafe von mindestens einem Jahr vorgesehen – in minderschweren Fällen ist das Mindeststrafmaß sechs Monate Gefängnis.