Die Paragrafen in Kürze
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Raub schließt nach § 249 „Gewalt gegen eine Person“ oder „Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben“ ein. Beim Tatbestand des Raubes ist eine Haftstrafe von mindestens einem Jahr vorgesehen – in minderschweren Fällen ist das Mindeststrafmaß sechs Monate Gefängnis.