Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Die Führerscheinbehörde ordnet eine MPU bei extremen Straffälligkeiten im Straßenverkehr an. Darunter versteht man unter anderem:

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mehrfache Alkoholauffälligkeit; mehr als 1,6 Promille Alkohol am Steuer (gilt auch für Fahrradfahrer); das Fahren unter Drogeneinfluss; wenn das Verkehrszentralregister in Flensburg 8 Punkte erreicht hat; bei bestimmten Straftaten. Der Test besteht aus drei Teilen: einem psychologischen, einem Reaktionstest sowie einer medizinischen Untersuchung. Wer länger als fünf Jahre den Führerschein weghat, muss mitunter eine ganz neue theoretische und praktische Prüfung ablegen. Hat man nach positiver MPU den Führerschein zurück, muss man 15 Jahre mit 0,0 Promille unterwegs sein, sonst erhält man sofort wieder eine MPU-Auflage.

Hilfe und weitere Infos rund um das Thema bietet der „Freundeskreis für suchtmittelauffällige Kraftfahrer“ der Diakonie Altenkirchen unter 02681/800820. Die Gruppentreffen finden freitags (18 bis 19.39 Uhr) sowie dienstags (10 bis 11.30 Uhr) statt.