Die Insolvenz in Eigenverantwortung und die Mitarbeiter
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Laut KKL ist auch die Auszahlung des Weihnachtsgeldes gesichert. Die Insolvenz werde „im betrieblichen Ablauf nicht weiter konkret zu spüren“ sein. „Jeder arbeitet weiter an seinen gewohnten Aufgaben“, teilt man dem Personal mit. crz