Die Altersversorgung von Bundestagsabgeordneten ist klar geregelt
„Die hat doch nach zwei Legislaturperioden sicher ausgesorgt“, war aus politischen Kreisen immer wieder zu hören, nachdem die CDU Julia Klöckner statt Antje Lezius in den Wahlkampf an der Nahe schickte. Das ist aber ein Trugschluss. Die Altersversorgung der Bundestagsabgeordneten ist klar geregelt: „Die Altersentschädigung schließt die Lücke in der Altersversorgung, die für Abgeordnete dadurch entsteht, dass sie im Parlament tätig sind und dafür auf eine andere, eine Altersversorgung begründende Berufstätigkeit ganz oder teilweise verzichten müssen“, heißt es im entsprechenden Gesetz. Pro Jahr der Zugehörigkeit im Parlament gibt es 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung als Altersversorgung. Der Höchstbetrag liegt bei 65 Prozent der monatlichen Grundbezüge und wird erst nach 26 Mitgliedsjahren erreicht.
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Das Eintrittsalter für die Altersentschädigung ist zum 1. Januar 2008 – wie auch in der gesetzlichen Rentenversicherung – stufenweise vom 65. auf das vollendete 67. Lebensjahr erhöht worden. Für Antje Lezius bedeutet das: Sie erhält ihre Altersversorgung erst in fünf Jahren.