Für die Erhebung der wiederkehrenden Beiträge hat die Stadt folgende Abrechnungseinheiten gebildet. Fällt nun innerhalb eines dieser Gebiete ein Straßenausbau an, werden die Beiträge gemäß der neuen Satzung auf die Grundstückseigentümer im Abrechnungsgebiet aufgeteilt:
Ortsbezirk Bad Salzig
Ortsbezirk Boppard, Kernstadt (außer Ortsteil Buchenau, Wohnplatz Kreuzberg, Industriegebiet Hellerwald und teilweise Wohnplatz Bahnhof Buchholz)