Extra"Die 371 100 Euro sind ein vergaberechtswidrig zustande gekommener Betrag und daher nicht maßgebend."17.04.2018, 19:04 UhrFrank Göbel zu den durch die Ortsgemeinde veröffentlichten Zahlen.Aktualisiert am 28. April 2018 15:18 Uhr Frank Göbel zu den durch die Ortsgemeinde veröffentlichten Zahlen. Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:RZ Plus Abonnement Zugriff auf alle Online-Artikel Monatlich kündbar Newsletter, Podcasts und Videos 4 Wochenfür 0,99 € testen Jetzt für 0,99 € testen Jetzt für 0,99 € testen E-Paper und RZ Plus Abonnement Zugriff auf alleE-Paper Ausgaben und Online-Artikel Monatlich kündbar Newsletter, Podcasts und Videos 4 Wochen gratis testen Jetzt testen Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden Artikel teilen Artikel teilen