Plus
Der Gästebeitrag gilt für alle Personen mit Zweitwohnrecht
ErhebungszweckDie Stadt Boppard erhebt jährlich für die Herstellung, den Betrieb und die Unterhaltung der ganz oder teilweise touristischen Zwecken dienenden Einrichtungen sowie für die zu diesen Zwecken durchgeführten Veranstaltungen einen Gästebeitrag.ErhebungsgebietErhebungsgebiet ist das gesamte Stadtgebiet.Beitragsmaßstab und -höhe(1) Der Gästebeitrag wird nach der Anzahl der Übernachtungen bemessen; (2) Der Gästebeitrag beträgt ...