„Der Beklagte ist von dem fachwissenschaftlich anerkannten Erfordernis einer grundsätzlich erforderlichen und fachlich ausreichenden Raumnutzungsanalyse abgewichen.“

Die vierte Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz erkennt bei der Genehmigung der Horner Windräder Fehler der Kreisverwaltung.

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