Den beiden Hundebesitzern droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren

Den beiden Besitzern der 53 Windhunde droht im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Wie Gerd Deutschler, Leitender Oberstaatsanwalt der Bad Kreuznacher Staatsanwaltschaft, auf Nachfrage erläutert, wird sich das Ehepaar dem Ermittlungs- beziehungsweise Strafverfahren nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes stellen müssen.

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Darin heißt es: Bestraft wird, „wer einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt“. Die Staatsanwaltschaft gehe derzeit von einem Tatverdacht aus, sagt Gerd Deutschler, der mit Blick auf die Haltung der Hunde von einer erheblichen Überforderung der beiden 67-Jährigen spricht. „Man wird die Gesamtsituation in den Blick nehmen.“

Die Verhältnisse, in denen die beiden Eheleute zusammen mit den Tieren gelebt haben, seien „sehr erschütternd“ und „sowohl menschen- als auch tierunwürdig“ gewesen. Das weitere Verfahren werden die Aussagen der beiden Beschuldigten maßgeblich beeinflussen. Auch die Frage der Schuldfähigkeit und möglicher Ursachen muss laut Oberstaatsanwalt Deutschler zunächst geklärt werden.