Ermächtigungsgesetz war etwas ganz anderes
Kritiker bezeichnen das Infektionsschutz- als „Ermächtigungsgesetz“ – ein absolut unzulässiger Vergleich. Mit dieser Bezeichnung verbindet man das Gesetz, mit dem sich das deutsche Parlament als demokratische Institution im März 1933 selbst abgeschafft hat. Die NS-Regierung erhielt durch das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ das Recht, ohne Zustimmung von Reichstag und Reichsrat sowie ohne Gegenzeichnung durch den Reichspräsidenten Gesetze zu erlassen. Die Gewaltenteilung, Grundlage jedes Rechtsstaats, war komplett aufgehoben. Von einem dauerhaften Außerkraftsetzen grundlegender demokratischer Prinzipien kann heute keine Rede sein.
Schon im Frühjahr gab es ein Eilverfahren
Normalerweise braucht ein Gesetz auf dem Weg durch die Instanzen viel länger als jetzt. Allerdings wurde in diesem Jahr schon einmal ein ähnlich hohes Tempo angeschlagen: Im März gingen die milliardenschweren Corona-Hilfspakete an einem Tag durch den Bundestag – mit erster, zweiter, dritter Lesung und Ausschussberatungen. Zwei Tage später passierte es den Bundesrat und stand am Abend im Bundesgesetzblatt. Jetzt gab es Anfang November eine erste Lesung im Parlament und auch noch eine Expertenanhörung.