Extra
Das Voigtgericht

Dass am Vierherrenstein Gericht gehalten wird, fußt auf einer langen Tradition, die bis ins Jahr 1453 zurückreicht (Quelle: Hellmuth Gensicke). „Da ging es aber noch um ganz andere Dinge“, berichtet Albert Schaad. Beispielsweise wurde der Glockenklang der Dörfer abgestimmt.

Diese erklangen, wenn Gefahr im Anzug war, beispielsweise vor einem Feuer gewarnt werden musste. Besprochen wurde auch alles, was mit Wild zu tun hatte. Sogar die sogenannte Halsgerichtsbarkeit wurde mit „Vollstreckung an Leib und Leben“ ausgeübt. bau

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