Das System der Sicherstellungszuschläge
Zweite Voraussetzung ist laut Bundesvorgaben, dass im Versorgungsgebiet einer Klinik weniger als 100 Einwohner auf einen Quadratkilometer leben. Auf dieser Grundlage erhalten ab 2020 sieben Kliniken im Land Zuschläge in Höhe von je 400.000 Euro – Adenau, Idar-Oberstein, Zell, Cochem, Meisenheim, Prüm und Bitburg.
Laut Landesverordnung reicht es künftig, wenn im Versorgungsgebiet einer Klinik weniger als 100 Einwohner auf einen Quadratkilometer leben. Dadurch erhalten acht weitere Kliniken Zuschläge, die noch ausgehandelt werden müssen: Nastätten, Kirn, Simmern, Wittlich, Altenkirchen/Hachenburg, Hermeskeil, Saarburg und der Standort Kusel des Westpfalz-Klinikums. ck