Das neue Kita-Gesetz auf einen Blick

Die Reform des rheinland-pfälzischen Kindertagesstättengesetzes gilt als wichtigstes Reformvorhaben der laufenden Legislaturperiode. Der nach langen Vorbereitungen in den Landtag eingebrachte Gesetzentwurf sieht unter anderem einen Rechtsanspruch auf eine durchgehende, mindestens siebenstündige Kinderbetreuung mit Mittagessen vor. Für Investitionen zur Umrüstung dafür noch nicht ausgestatteter Kindergärten ist ein „Küchenprogramm“ vorgesehen.

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Außerdem wird die Refinanzierung der Kindertagesstätten auf neue Kriterien umgestellt. Entscheidender Faktor wird künftig die Zahl der betreuten Kinder sein statt wie bisher die Anzahl der Gruppen in einer Einrichtung. Besondere Aufgaben wie Sprachförderung oder die Arbeit in Brennpunktvierteln sollen über ein Sozialraumbudget finanziert werden. Nach den Berechnungen des Landes sollen jährlich 80 Millionen Euro zusätzlich zu den bisherigen Haushaltsmitteln in die Kindertagesstätten fließen, was den Kosten für zusätzliche 3000 Stellen entsprechen soll.