Zunächst einmal benötigt jeder Bewerber die Studierfähigkeit in Form der Allgemeinen oder Fachhochschulreife oder eines vergleichbaren Abschlusses (Meisterbrief, qualifizierte Berufsausbildung). Ausländische Abschlüsse müssen durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (Abitur/Fachabitur) beziehungsweise die Kultusministerkonferenz (Studienabschlüsse) anerkannt werden. Liegen die Studierfähigkeit und die sonstigen Voraussetzungen vor, kann eine Bewerbung beziehungsweise eine Zulassung zum Auswahlverfahren erfolgen. Sonstige Voraussetzungen sind: 34. Lebensjahr noch nicht vollendet (Ausnahmen möglich), Mindestgröße 1,62 Meter (Ausnahmen möglich), keine Vorstrafen, kein laufendes Ermittlungsverfahren,
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jederzeit Eintritt für die freiheitliche demokratische Grundordnung,deutsche Staatsangehörigkeit oder EU Angehörigkeit, nicht EU-Staatler (sogenannte Drittstaatler) benötigen einen unbefristeten Aufenthaltstitel, alle Bewerber müssen unabhängig von der Staatsangehörigkeit die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.