Maskenpflicht: Masken müssen weiterhin in Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern (außer von Patienten dort) getragen werden. Außerdem gilt nach wie vor in Bussen und Bahnen Maskenpflicht – sowohl im Nah- wie auch im Fernverkehr. Für alle anderen Bereiche – Einzelhandel, Schulen oder öffentliche Innenräume – ist das Masketragen freiwillig. Die Landesregierung empfiehlt dies aber zu tun, um eine Ansteckung zu vermeiden. Inhaber von Geschäften können per Hausrecht eine Maskenpflicht anordnen.
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Testpflicht: In den Schulen wird weiterhin auf das Coronavirus getestet, bis Ende April werden Schulpersonal sowie die Schülerinnen und Schüler zweimal pro Woche getestet. Tritt eine Infektion in einer Lerngruppe auf, müssen sich alle an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen selbst testen. Für Kitas gilt weiterhin: Nach einem Infektionsfall müssen sich Kontaktpersonen ...
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