- Höchstgeschwindigkeit von 70 Stundenkilometern bei Ortsdurchfahrten und moselseitig gegenüberliegenden Ortschaften, mit Gefahrgut 50 Stundenkilometern
- generelle Höchstgeschwindigkeit von 70 Stundenkilometern für Gefahrguttransporte auf der Gesamtstrecke durchs Moseltal
- Beförderung besonders gefährdender Stoffe nur in Abstimmung mit den Einsatzkräften des
