Mainz
Das bringen die weiteren Lockerungen ab Mittwoch: Ein Überblick

Symbolfoto.

dpa

Gute Nachrichten für Touristen, Kneipengänger und Wellness-Fans. Ab Mittwoch greifen mehr Lockerungen in der Corona-Pandemie. Treffen mit bis zu zehn Personen sind in der Öffentlichkeit wieder drin. Bordelle bleiben entgegen der ursprünglichen Planung weiter dicht.

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Die neunte Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalzbringt ab Mittwoch (10. Juni) zahlreiche weitere Lockerungen in ganz unterschiedlichen Lebensbereichen. Manches betrifft fast jeden, anderes größere oder kleinere Zielgruppen. Details sind in einer ganzen Reihe von Hygienekonzepten geregelt.

Treffen in der Öffentlichkeit: Die sind nun wieder für Gruppen mit bis zu zehn Personen möglich, unabhängig davon, aus wievielen Haushalten sie kommen. In der Verordnung steht aber auch, dass sich nähere und längere Kontakte zu anderen Personen weiter auf ein Minimum reduzieren und sollen. Zudem soll der Kreis derer, zu denen solche Kontakte bestehen, „möglichst konstant“ gelassen werden.

Restaurants und Kneipen: Hier greifen ab Mittwoch gleich mehrere Änderungen. Sie dürfen nicht mehr nur von 6.00 bis 22.30 Uhr, sondern fortan von 6.00 bis 0.00 Uhr aufmachen. Auch Shisha-Bars dürfen wieder öffnen, hier dürfen aber Mundstücke und Schläuche beim Rauchen einer Shisha nicht von mehreren Menschen gemeinsam genutzt werden. Grundsätzlich entfällt in der Gastronomie die Reservierungs- und Anmeldepflicht, die Kontaktdaten von Gästen müssen aber weiter festgehalten werden. Auch muss weiter etwa beim Hineingehen oder beim Gang auf die Toilette ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Hotels: Die Häuser dürfen wieder Buffets etwa zum Frühstück anbieten, wie es in der Hygieneordnung für die Gastronomie und Hotellerie heißt. Auch können sie wieder Hallenbäder oder Wellnessbereiche unter Auflagen aufschließen. Einzelheiten sind in Hygienekonzepten für Hallenbäder einerseits und Saunen und Wellnessbereichen andererseits geregelt. Zulässig sind beispielsweise nur Saunen und Dampfbäder mit einer Betriebstemperatur von mehr als 60 Grad Celsius. Hier dürfen auch sanitäre Einrichtungen und Umkleiden „unter Beachtung der gebotenen Schutzmaßnahmen“ genutzt werden. Außerhalb von Saunakabinen muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Für Hallenbäder liegt die Personenbegrenzung bei einer Person je zehn Quadratmeter.

Tourismus: Auch hier ändert sich einiges. Zwischen Westerwald und Pfalz werden Bus- und Schiffsreisen wieder möglich. Der Start der Busreisen war eigentlich erst am 24. Juni vorgesehen gewesen, wurde dann aber vorgezogen. Auch Freizeitparks können wieder Gäste empfangen, Messen werden unter Auflagen wieder zugelassen. Das Hygienekonzept für Busreisen sieht beispielsweise vor, dass eine Selbstbedienung von Getränken an Bord untersagt ist – ebenso wie das Essen im Bus. Außerdem muss der Bus dauerhaft belüftet werden, eine „kontinuierliche Luftzirkulation“ ist sicherzustellen.

Chöre und Blasorchester: Sie dürfen wieder proben, sollen dies in aller Regel aber draußen tun. Falls doch mal eine Probe drinnen über die Bühne geht, muss der Raum nach 30 Minuten für 15 Minuten gelüftet werden. Bei Proben von Chören und Blasmusikern muss ein Mindestabstand von drei Metern eingehalten werden, auch ist eine verbindliche Sitzordnung festzulegen. Die Probe einer Gruppe sollte maximal eine halbe Stunde dauern. Zwischen Chorleiter und Chor wird ein Abstand von mindestens vier Metern vorgegeben. Er kann auf zwei Meter verringert werden, wenn zwischen beiden Seiten ein Spuckschutz besteht. Für den Abstand zwischen Dirigent und Orchester sieht das Hygienekonzept mindestens drei Meter vor.

Kultur: In Kinos, Theatern, Konzerthäusern oder in Kleinkunstbühnen entfällt fortan die Maskenpflicht für Besucher am Platz.

Bordelle: Auch sie sollten ab 10. Juni eigentlich wieder öffnen dürfen, was bundesweit für Aufsehen gesorgt hatte. Doch am Montag schwenkte die Landesregierung um, es wird vorerst auch hierzulande keine Öffnung geben. Vor dem Hintergrund, dass Bordelle in anderen Bundesländern noch geschlossen seien, gelte es, eine Verlagerung von Sexualdienstleistungen nach Rheinland-Pfalz zu vermeiden. Unter anderem hätten Ordnungsämter die Rückmeldung gegeben, dass Hygiene- und Reinigungsvorgaben in Bordellen nicht effektiv hätten kontrolliert werden können. Auch wäre die Nachverfolgung bei Infektionsfällen nur schwer zu gewährleisten gewesen. Vorgesehen war, dass auch Bordellbesucher ihre Kontaktdaten hinterlassen müssen.

Weiterhin dicht bleiben müssen in Rheinland-Pfalzaußerdem Clubs und Diskotheken, auch Volksfeste bleiben bis auf weiteres untersagt.

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